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Impressum

Angaben gemäß § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) und § 18 Abs. 1 Medienstaatsvertrag (MStV)

Ralf Luethy
handelnd unter FIELD OF VIEW . MEDIA
Am Kirchplatz 9
82340 Feldafing
Deutschland

Kontakt

Telefon: +49 8157 5910394
E-Mail: mail@field-of-view.com

Verantwortlich für journalistisch-redaktionelle Inhalte

Soweit auf dieser Website journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte im Sinne des § 18 Abs. 2 MStV angeboten werden, ist verantwortlich:

Ralf Luethy
Am Kirchplatz 9
82340 Feldafing
Deutschland

USt-ID: DE218564116

Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Datenschutzerklärung

1. Verantwortlicher

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist:

Ralf Luethy
FIELD OF VIEW . MEDIA
Am Kirchplatz 9
82340 Feldafing
Deutschland

Telefon: +49 8157 5910394
E-Mail: mail@field-of-view.com

2. Allgemeine Hinweise

Wir verarbeiten personenbezogene Daten nur, soweit dies zur Bereitstellung dieser Website, zur Kommunikation mit Interessenten und Kunden oder zur Erbringung unserer Leistungen erforderlich ist oder eine andere gesetzliche Rechtsgrundlage besteht.

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt insbesondere auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a, lit. b oder lit. f DSGVO. Die jeweils einschlägige Rechtsgrundlage ist in den folgenden Abschnitten angegeben.

Für das Speichern von Informationen auf Ihrem Endgerät oder den Zugriff auf dort bereits gespeicherte Informationen gelten zusätzlich die Vorgaben des § 25 Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG).

Sie sind weder gesetzlich noch vertraglich verpflichtet, uns personenbezogene Daten bereitzustellen. Ohne die technisch erforderlichen Verbindungsdaten kann diese Website jedoch nicht ausgeliefert werden. Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling im Sinne von Art. 22 DSGVO findet nicht statt.

3. Hosting

Diese Website wird bei folgendem Dienstleister gehostet:

IONOS SE
Elgendorfer Str. 57
56410 Montabaur
Deutschland

Beim Aufruf unserer Website werden technisch erforderliche Verbindungs- und Zugriffsdaten verarbeitet. Hierzu können insbesondere gehören: Browsertyp und Browserversion, verwendetes Betriebssystem und Gerät, zuvor aufgerufene Seite (Referrer), angeforderte Seite oder Datei, Zeitpunkt des Zugriffs sowie IP-Adresse.

Nach Angaben von IONOS werden IP-Adressen im Rahmen des Webhostings bei der Erhebung anonymisiert. Die entsprechenden Besucherdaten werden von IONOS grundsätzlich für bis zu acht Wochen gespeichert.

Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse besteht in einer sicheren, stabilen und technisch fehlerfreien Bereitstellung unseres Internetangebots.

Soweit IONOS in unserem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet, besteht ein Vertrag über Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

4. Server-Logdateien

Beim Zugriff auf unsere Website werden die in Abschnitt 3 genannten technisch erforderlichen Daten an den Webserver übertragen. Dies ist notwendig, damit die angeforderten Inhalte an Ihr Endgerät ausgeliefert, die Funktionsfähigkeit der Website gewährleistet und Angriffe oder technische Störungen erkannt werden können.

Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse besteht insbesondere in der Gewährleistung von Sicherheit, Stabilität und Funktionsfähigkeit unseres Internetangebots.

Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen zur Erstellung personenbezogener Nutzerprofile findet durch uns nicht statt.

5. Kontaktaufnahme per E-Mail oder Telefon

Wenn Sie uns per E-Mail oder telefonisch kontaktieren, verarbeiten wir die von Ihnen übermittelten Daten zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Hierzu können insbesondere Ihr Name, Ihre Kontaktdaten, der Inhalt Ihrer Anfrage sowie weitere von Ihnen übermittelte Informationen gehören.

Wenn Ihre Anfrage der Anbahnung oder Durchführung eines Vertrags dient, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. In allen übrigen Fällen erfolgt sie auf Grundlage unseres berechtigten Interesses an einer sachgerechten Bearbeitung von Anfragen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Die Daten werden gelöscht, sobald der Zweck ihrer Verarbeitung entfällt und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Interessen an einer weiteren Speicherung, insbesondere zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen, entgegenstehen.

Bitte beachten Sie, dass eine Kommunikation per unverschlüsselter E-Mail grundsätzlich Sicherheitsrisiken aufweisen kann.

6. IONOS WebAnalytics

Im Rahmen unseres Hosting-Pakets setzen wir IONOS WebAnalytics der IONOS SE (Anschrift siehe Abschnitt 3) ein.

IONOS WebAnalytics dient der statistischen Auswertung und technischen Optimierung unseres Internetangebots. Hierbei können insbesondere Informationen über aufgerufene Seiten, Referrer, Browser, Betriebssystem, Gerätetyp und Zeitpunkt des Zugriffs verarbeitet werden.

Nach Angaben von IONOS werden hierfür keine Cookies eingesetzt. Die IP-Adresse wird bei der Übermittlung eines Seitenaufrufs verarbeitet, anschließend unmittelbar anonymisiert und nicht personenbezogen gespeichert.

Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse besteht in der statistischen Auswertung sowie der technischen Optimierung und sicheren Bereitstellung unseres Internetangebots. Mit IONOS besteht auch für diese Verarbeitung ein Vertrag über Auftragsverarbeitung.

7. Einbindung von Videos (YouTube und Vimeo)

Auf unserer Website zeigen wir Videos, die bei den Videoplattformen YouTube und Vimeo gespeichert sind.

7.1 Laden der Videos erst nach Ihrem Klick

Zum Schutz Ihrer Daten werden einzeln eingebundene Videos von YouTube und Vimeo nicht automatisch beim Aufruf unserer Website geladen. Zunächst sehen Sie lediglich ein Vorschaubild, das von unserem eigenen Server geladen wird, sowie einen Hinweis auf den jeweiligen Anbieter. Solange Sie ein solches Video nicht starten, wird keine Verbindung zu Servern von YouTube oder Vimeo hergestellt. Eine Ausnahme bilden die in Abschnitt 7.4 beschriebenen Playlists und Showcases.

Erst wenn Sie auf die Wiedergabe-Schaltfläche klicken, wird der Player des jeweiligen Anbieters geladen und das Video abgespielt. Dabei wird eine Verbindung zu Servern des Anbieters hergestellt, und es werden die in den Abschnitten 7.2 und 7.3 beschriebenen Daten verarbeitet. Mit dem Klick auf die Wiedergabe-Schaltfläche willigen Sie in diese Verarbeitung ein.

Rechtsgrundlage für das Laden des Players ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO sowie – soweit dabei Informationen auf Ihrem Endgerät gespeichert oder ausgelesen werden – gemäß § 25 Abs. 1 TDDDG.

Unter jedem Video können Sie zusätzlich die Option „Videos künftig direkt laden“ für den jeweiligen Anbieter auswählen. Nur wenn Sie diese Option aktiv setzen, speichern wir im lokalen Speicher Ihres Browsers (Local Storage) einen Vermerk, dass Videos dieses Anbieters auf unserer Website künftig ohne vorherigen Klick geladen werden sollen. Der Vermerk enthält keine Kennung Ihrer Person, wird nicht an uns übermittelt und bleibt bestehen, bis Sie ihn widerrufen oder die Websitedaten in Ihrem Browser löschen. Rechtsgrundlage für diesen Vermerk ist § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG, da er für die von Ihnen ausdrücklich gewünschte Funktion unbedingt erforderlich ist.

Ihre Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt hiervon unberührt. Einen gespeicherten Vermerk zum direkten Laden von Videos können Sie hier widerrufen:


7.2 YouTube

Anbieter von YouTube ist für Nutzer im Europäischen Wirtschaftsraum:

Google Ireland Limited
Gordon House, Barrow Street
Dublin 4
Irland

Wir binden YouTube-Videos im erweiterten Datenschutzmodus (youtube-nocookie.com) ein. Sobald Sie ein Video starten, können insbesondere Ihre IP-Adresse, Browser- und Geräteinformationen, die aufgerufene Seite, Datum und Uhrzeit sowie Informationen über Ihre Interaktion mit dem Player verarbeitet werden. Dabei können auch Cookies oder vergleichbare Technologien auf Ihrem Endgerät eingesetzt werden, etwa zur Wiedergabesteuerung, zur Erstellung von Statistiken oder zur Betrugsprävention. Sind Sie während der Wiedergabe bei Ihrem Google-Konto angemeldet, kann YouTube die Nutzung Ihrem Konto zuordnen.

Google kann personenbezogene Daten auch in den USA verarbeiten. Die Google LLC ist nach dem EU-U.S. Data Privacy Framework zertifiziert. Für entsprechende Datenübermittlungen kann daher ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission gemäß Art. 45 DSGVO als Grundlage dienen.

Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google: https://policies.google.com/privacy

7.3 Vimeo

Anbieter von Vimeo ist:

Vimeo.com, Inc.
330 West 34th Street, 10th Floor
New York, NY 10001
USA

Vertreter von Vimeo in der Europäischen Union ist die European Data Protection Office (EDPO), Avenue Huart Hamoir 71, 1030 Brüssel, Belgien.

Sobald Sie ein Vimeo-Video starten, können insbesondere Ihre IP-Adresse, Browser- und Geräteinformationen, die aufgerufene Seite, Datum und Uhrzeit sowie Informationen über Ihre Interaktion mit dem Player verarbeitet werden. Abhängig von Ihrem Browser und einer eventuell bestehenden Anmeldung bei Vimeo können weitere Informationen verarbeitet werden.

Wir binden einzelne Vimeo-Videos mit dem Parameter „Do Not Track“ (dnt=1) ein. Dieser reduziert nach Angaben von Vimeo die Erhebung von Sitzungs- und Analysedaten sowie das Setzen nicht erforderlicher Cookies. Technisch notwendige Verbindungen und gegebenenfalls erforderliche Cookies des Vimeo-Players können dadurch nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Vimeo verarbeitet personenbezogene Daten auch in den USA. Vimeo ist nach dem EU-U.S. Data Privacy Framework zertifiziert. Für entsprechende Datenübermittlungen kann daher ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission gemäß Art. 45 DSGVO als Grundlage dienen. Ergänzend stützt sich Vimeo nach eigenen Angaben auf Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission.

Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung von Vimeo: https://vimeo.com/privacy

7.4 Playlists und Showcases auf Projektseiten

Auf einzelnen Projektseiten zeigen wir statt eines einzelnen Films eine Zusammenstellung mehrerer Filme – bei YouTube als Playlist, bei Vimeo als Showcase. Diese Zusammenstellungen binden wir ohne vorgeschaltetes Vorschaubild ein. Sie werden daher bereits beim Aufruf der jeweiligen Projektseite geladen. Dabei wird eine Verbindung zu Servern des jeweiligen Anbieters hergestellt und Ihre IP-Adresse an diesen übermittelt, auch wenn Sie kein Video starten.

YouTube-Playlists binden wir ausschließlich über die Domain youtube-nocookie.com im erweiterten Datenschutzmodus ein. Nach Angaben von Google werden dabei keine Cookies zu Analyse- oder Werbezwecken gesetzt, solange Sie keine Wiedergabe starten. Vimeo-Showcases werden ohne den Parameter „Do Not Track“ eingebunden. Sobald Sie ein Video aus einer Playlist oder einem Showcase starten, gelten die in den Abschnitten 7.2 und 7.3 beschriebenen Verarbeitungen.

Rechtsgrundlage für das Laden dieser Player ist unser berechtigtes Interesse an einer zusammenhängenden Darstellung mehrteiliger Projekte (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Wenn Sie diese Verbindung vermeiden möchten, rufen Sie die betreffenden Projektseiten bitte nicht auf oder unterbinden Sie das Laden externer Inhalte in den Einstellungen Ihres Browsers.

8. Schutz des Anmeldebereichs

Zum Schutz unserer Website vor unbefugten Anmeldeversuchen setzen wir die WordPress-Erweiterung „Limit Login Attempts Reloaded“ ein. Bei fehlgeschlagenen Anmeldeversuchen im Anmeldebereich unserer Website werden die IP-Adresse, der verwendete Benutzername sowie der Zeitpunkt des Versuchs verarbeitet, um wiederholte Fehlversuche zu begrenzen, IP-Adressen vorübergehend zu sperren und Angriffe zu erkennen. Bei Sperrungen erhalten wir eine Benachrichtigung per E-Mail mit diesen Angaben.

Die Daten werden in der Datenbank unserer eigenen WordPress-Installation gespeichert. Eine Übermittlung an den Anbieter der Erweiterung findet in unserer Konfiguration nicht statt. Betroffen sind ausschließlich Personen, die sich im Anmeldebereich anmelden oder dies versuchen; beim normalen Besuch unserer Website werden hierfür keine Daten verarbeitet. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Abwehr von Angriffen nicht mehr erforderlich sind.

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse besteht im Schutz unserer Website vor unbefugten Zugriffen.

9. Lokal eingebundene Schriftarten

Zur einheitlichen Darstellung dieser Website verwenden wir Schriftarten, die lokal auf unserem eigenen Webserver gespeichert sind. Beim Aufruf unserer Website wird zum Laden dieser Schriftarten keine Verbindung zu Servern Dritter, etwa von Google, hergestellt.

10. Cookies und ähnliche Technologien

Beim Besuch unserer Website setzen wir ohne Ihre Einwilligung ausschließlich solche Speicher- oder Zugriffsvorgänge auf Ihrem Endgerät ein, die für die Bereitstellung eines von Ihnen ausdrücklich gewünschten digitalen Dienstes unbedingt erforderlich sind. Rechtsgrundlage hierfür ist § 25 Abs. 2 TDDDG. Cookies zu Analyse- oder Werbezwecken verwenden wir nicht.

Einwilligungsbedürftige externe Inhalte, insbesondere die in Abschnitt 7 beschriebenen einzelnen Videos, werden erst nach Ihrer Einwilligung geladen. Für die in Abschnitt 7.4 beschriebenen Playlists und Showcases gilt die dort genannte Ausnahme. Rechtsgrundlagen sind in diesem Fall § 25 Abs. 1 TDDDG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

11. Links zu sozialen Netzwerken und Plattformen

Auf unserer Website verweisen wir mit einfachen Links auf unsere Profile bei LinkedIn, Facebook, Instagram, Vimeo und YouTube. Es handelt sich nicht um eingebundene Plugins; beim Aufruf unserer Website werden an diese Anbieter keine Daten übermittelt. Erst wenn Sie einem Link folgen, gelangen Sie auf die Seite des jeweiligen Anbieters, für die dessen Datenschutzbestimmungen gelten.

12. SSL-/TLS-Verschlüsselung

Unsere Website verwendet eine SSL- beziehungsweise TLS-Verschlüsselung, um übertragene Daten vor einem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie insbesondere an „https://“ in der Adresszeile Ihres Browsers.

13. Ihre Rechte

Nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen haben Sie insbesondere das Recht

  •  • auf Auskunft über die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 DSGVO,
  •  • auf Berichtigung unrichtiger Daten gemäß Art. 16 DSGVO,
  •  • auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO,
  •  • auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO,
  •  • auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO,
  •  • auf Widerspruch gegen eine Verarbeitung gemäß Art. 21 DSGVO sowie
  •  • auf Widerruf einer erteilten Einwilligung gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO.

Widerspruchsrecht: Erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen diese Verarbeitung Widerspruch einzulegen.

Zur Ausübung Ihrer Rechte können Sie sich jederzeit unter den in Abschnitt 1 genannten Kontaktdaten an uns wenden.

14. Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde

Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren. Für privatwirtschaftliche Unternehmen und Selbstständige mit Sitz in Bayern ist insbesondere folgende Behörde zuständig:

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA)
Promenade 18
91522 Ansbach
Deutschland

15. Aktualität dieser Datenschutzerklärung

Wir passen diese Datenschutzerklärung an, wenn sich unsere Website, die eingesetzten Dienste oder die rechtlichen Anforderungen ändern.

Stand: September 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

FIELD OF VIEW . MEDIA
Gründer und Inhaber: Ralf Luethy
Stand: 01.01.2021

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden genannt: AGB) gelten für alle durch die FIELD OF VIEW . MEDIA zu erbringenden Leistungen, insbesondere für die Produktion von Filmen. Sie gelten auch für alle künftigen Aufträge und Vertragsverhältnisse zwischen FIELD OF VIEW . MEDIA und Auftraggeber, und zwar auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart worden sind, soweit FIELD OF VIEW . MEDIA nicht vor Vereinbarung eines neuen Auftrages diese AGB überarbeitet hat und den Auftraggeber erneut auf die Geltung der aktualisierten AGB hingewiesen hat. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt FIELD OF VIEW . MEDIA selbst bei deren Kenntnis nicht an, es sei denn, FIELD OF VIEW . MEDIA hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

2. Auftragserteilung

2.1 Vorvertragliche Mitteilungen, insbesondere Beschreibungen, Kostenvoranschläge sind, außer bei ausdrücklicher Vereinbarung, freibleibend.

2.2 Auftragserteilung und Annahme sowie ihre Änderung und Ergänzung bedürfen der Schriftform.

3. Kosten

3.1 Die von FIELD OF VIEW . MEDIA angegebenen Preise lauten in Euro (€) und verstehen sich ohne gesetzliche Mehrwertsteuer, sofern die Mehrwertsteuer nicht ausdrücklich ausgewiesen wurde. Im vertraglich vereinbarten Preis sind die gesamten Herstellungskosten enthalten, sofern der Film nach den bei Auftragserteilung bestehenden Vorgaben, insbesondere nach dem genehmigten Drehbuch hergestellt wird. Im Preis inbegriffen ist auch die Bereitstellung einer vorführfähigen Erstkopie, deren Format von den Parteien bei Vertragsunterzeichnung schriftlich zu vereinbaren ist. FIELD OF VIEW . MEDIA kann jederzeit Vorschusszahlungen oder die Zahlung von Teilrechnungen verlangen.

3.2 FIELD OF VIEW . MEDIA ist verpflichtet, nach Festlegung des Inhalts nach Ziffer 4.1 aber vor Beginn der Herstellung geäußerte Änderungswünsche des Auftraggebers kostenpflichtig vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, soweit diese Änderungen nicht so in die künstlerische und technische Gestaltung eingreifen, dass FIELD OF VIEW . MEDIA die Verantwortung für deren Umsetzung nicht übernehmen kann. Nach Beginn der Herstellung geäußerte Änderungswünsche und solche, für deren Umsetzung FIELD OF VIEW . MEDIA die Verantwortung nicht übernehmen kann, können von FIELD OF VIEW . MEDIA abgelehnt werden. Die Ablehnung von Änderungswünschen begründet kein gesondertes Kündigungsrecht des Auftraggebers. FIELD OF VIEW . MEDIA hat den Auftraggeber unverzüglich über die voraussichtlichen Kosten der Änderung zu unterrichten. FIELD OF VIEW . MEDIA kann seine Zustimmung zu Änderungswünschen grundsätzlich von einer Einigung über die zusätzlichen Kosten und Eingang einer entsprechenden Vorschusszahlung abhängig machen. Ansonsten gilt die Preisliste von FIELD OF VIEW . MEDIA.

3.3 Wetterbedingte Verschiebungen bzw. Abbrüche eines Drehs (Wetterrisiko) sind in den kalkulierten Produktionskosten nicht enthalten. Hieraus entstehende Mehrkosten sind auf Nachweis vom Auftraggeber gesondert zu erstatten. Das gleiche gilt für zusätzlich erforderliche Drehtage, die nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von FIELD OF VIEW . MEDIA zurückzuführen sind.

3.4 Wird ein Nachdreh erforderlich, ohne dass dieser durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von FIELD OF VIEW . MEDIA verursacht wurde, z. B. durch Geräte- oder Materialschaden kann der Auftraggeber keinen Ersatz von anfallenden Reisekosten oder Verdienstausfall geltend machen.

4. Herstellung

4.1 Die Herstellung erfolgt auf der Grundlage eines vom Auftraggeber vor Beginn der Herstellung genehmigten Drehbuches. Ist die Erstellung eines Drehbuches nicht vorgesehen, sind das vereinbarte Konzept und die Inhalte des Films spätestens bei Auftragserteilung auf andere Weise schriftlich festzulegen.

4.2 Die künstlerische und technische Gestaltung des Films obliegt FIELD OF VIEW . MEDIA. Für die sachliche Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit des Filminhalts trägt der Auftraggeber die Verantwortung, soweit seine Vorgaben durch FIELD OF VIEW . MEDIA befolgt wurden. Vgl. hierzu Ziffer 17.4.

4.3 Nach Fertigstellung des Rohschnitts erhält der Auftraggeber Gelegenheit, die vorläufige Fassung des Films anzusehen. Erklärt sich der Auftraggeber mit dem Rohschnitt einverstanden, ist insoweit eine spätere Beanstandung ausgeschlossen.

5. Zeitplan

5.1 Vor Beginn der Herstellung legen der Auftraggeber und FIELD OF VIEW . MEDIA einen Zeitpunkt für die Fertigstellung des Filmwerkes fest.

5.2 Stellt sich im Verlauf der Herstellung heraus, dass der vereinbarte Zeitplan nicht eingehalten werden kann, hat FIELD OF VIEW . MEDIA den Auftraggeber unverzüglich über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung zu unterrichten.

5.3 Sofern die Verzögerung durch Umstände verursacht wird, die der Auftraggeber oder ihm zurechenbare Dritte zu vertreten haben, insbesondere wenn erforderliche Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers nicht rechtzeitig erbracht werden, kann der vereinbarte Fertigstellungstermin entsprechend überschritten werden. Etwaige Mehrkosten aufgrund einer solchen Verzögerung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

5.4 Für den Fall, dass der vereinbarte Fertigstellungszeitpunkt aufgrund von außergewöhnlichen Umständen nicht eingehalten werden kann, die FIELD OF VIEW . MEDIA trotz der gebotenen Sorgfalt weder beeinflussen noch vorhersehen kann (z.B. Naturgewalten, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation etc.) gilt Ziffer 5.3 entsprechend.

6. Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber

6.1 Wurde der Werkauftrag erteilt und tritt der Auftraggeber ohne Verschulden seitens der FIELD OF VIEW . MEDIA zurück, sind 20% des vereinbarten Honorars dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

6.2 Beim Rücktritt in der Zeit nach dem 10. Tag vor Drehbeginn und Drehbeginn, sind 30% des vereinbarten Honorars dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

6.3 Tritt der Auftraggeber nach Drehbeginn zurück, sind 50% des vereinbarten Honorars dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

6.4 Sollten die bereits getätigten Aufwendungen diese jeweilige Summen überschreiten, so sind diese zusätzlichen Aufwendungen ebenfalls zu erstatten. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass der durch die Kündigung entstandene Ausfall geringer ist.

7. Abnahme

7.1 Unmittelbar nach Fertigstellung eines Leistungsabschnitts stellt FIELD OF VIEW . MEDIA dem Auftraggeber eine Abnahmeversion zu oder führt ihm diese in seinen Geschäftsräumen vor. Der Auftraggeber verpflichtet sich, eine Erklärung darüber abzugeben, ob er den Leistungsabschnitt in der vorgelegten Fassung abnimmt. FIELD OF VIEW . MEDIA ist im Rahmen des Zeitplanes (vgl. Ziffer 5) und auch bei vereinbarten oder zu verlangenden Vorschuss- und Abschlagszahlungen gemäß Ziffer 3 in deren Rahmen stets berechtigt, vom Auftraggeber Teilabnahmen zu verlangen.

7.2 Eine Abnahme gilt mit Zugang der schriftlichen (E-Mail oder Fax genügt) Bereitstellungsanzeige durch FIELD OF VIEW . MEDIA als erbracht, soweit der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb von zwei Wochen schriftlich verweigert (vgl. hierzu auch Ziffer 11.5). Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Abnahmeverweigerung. Die Nutzung gilt ebenfalls als Abnahme. Soweit nicht ausdrücklich anders erklärt, gilt die Abnahme eines Leistungsabschnitts immer auch als Abnahme der diesem jeweils zugrundeliegenden (kreativen) Leistungen, wie insbesondere Autoren-, Regie-, Ton-, Musik- und Schnittleistungen. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen. Die Geltendmachung von Mängeln, die auf rein künstlerischen Gesichtspunkten beruhen, aber gleichwohl im Rahmen der Vertragsgrundlage nach Ziffer 4.1 liegen, ist ebenfalls ausgeschlossen.

7.3 Der Auftraggeber kann die Abnahme nur dann verweigern, soweit der Abnahmegegenstand erheblich von der Vertragsgrundlage nach Ziffer 4.1 abweicht oder qualitativ nicht den Anforderungen entspricht. Die Verweigerung der Abnahme bei Abweichungen von der Vertragsgrundlage nach Ziffer 4.1 ist ausgeschlossen, wenn diese auf Weisungen oder vereinbarten Mitwirkungspflichten des Auftraggebers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen oder von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen genehmigt wurden (Ausschluss sogenannter Geschmacksretouren). Ansonsten ist FIELD OF VIEW . MEDIA verpflichtet, nach abgelehnter Abnahme einmal nach den Verbesserungsvorschlägen des Auftraggebers, welche gleichwohl im Rahmen des Budgets umsetzbar bleiben müssen, einen überarbeiteten Abnahmegegenstand zur erneuten Abnahme vorzulegen. Wird auch diese Abnahme durch Auftraggeber verweigert, kann FIELD OF VIEW . MEDIA den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.

7.4 FIELD OF VIEW . MEDIA wird den Auftraggeber bei Zustellung oder Vorführung eines Teiles oder des gesamten fertiggestellten Filmes auf die Fiktion der Abnahme nach Ziffer 7.2 hinweisen.

7.5 Hat der Auftraggeber nach Abnahme des Films Änderungswünsche, so hat er die gewünschten Änderungen gegenüber FIELD OF VIEW . MEDIA schriftlich mitzuteilen. Derartige Änderungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. FIELD OF VIEW . MEDIA hat den Auftraggeber unverzüglich über die voraussichtlichen Kosten der Änderung zu unterrichten. FIELD OF VIEW . MEDIA kann seine Zustimmung zu Änderungswünschen grundsätzlich von einer Einigung über die zusätzlichen Kosten und Eingang einer entsprechenden Vorschusszahlung abhängig machen. Ansonsten gilt die Preisliste von FIELD OF VIEW . MEDIA.

8. Zahlungsbedingungen

8.1 Die Rechnungsbeträge sind 7 Tage nach Rechnungserhalt fällig.

8.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Bezahlung durch folgende Teilzahlungen: 1/3 bei Vertragsschluss, 2/3 bei Abnahme, wenn nicht durch FIELD OF VIEW . MEDIA Teilabnahmen verlangt werden.

9. Urheberrechte

9.1 FIELD OF VIEW . MEDIA verfügt über alle zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte oder wird diese Rechte in dem erforderlichen Umfang erwerben, soweit sie nicht bei einer Verwertungsgesellschaft liegen. Die Einräumung von urheberrechtlichen Verwertungsrechten bezieht sich ausschließlich auf das vertragsgegenständliche Filmwerk und nicht auch auf das diesem zugrundeliegende Filmmaterial der gesamten Dreharbeiten. Der Erwerb von Rechten an diesem Filmmaterial ist von einer weiteren Lizenzgebühr an FIELD OF VIEW . MEDIA abhängig, wobei FIELD OF VIEW . MEDIA nicht zur Einräumung dieser Rechte verpflichtet ist.

9.2 Nach Fertigstellung des Filmwerkes und vollständiger Bezahlung der Produktionskosten räumt FIELD OF VIEW . MEDIA dem Auftraggeber in dem vereinbarten zeitlichen und räumlichen Umfang die vereinbarten Nutzungsrechte an und aus dem Film ein, soweit sie FIELD OF VIEW . MEDIA selbst zustehen, von den Filmschaffenden übertragen worden sind oder in anderer Weise von dem Berechtigten im handelsüblichen Rahmen erworben sind.

9.3 Der Rechtserwerb durch den Auftraggeber umfasst, soweit nichts anderes vereinbart ist, das Recht, den Film in dem vereinbarten Umfang (zeitlich und räumlich) öffentlich vorzuführen sowie Kopien des Films zu verbreiten. Nicht Vertragsgegenstand sind der Erwerb und die Übertragung/ Einräumung von Rechten der Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA, GVL) und/oder Rechte und Zustimmungen der FSK. Diese Rechte und / oder Zustimmungen sind vom Auftraggeber selbst auf eigene Kosten einzuholen.

9.4 Von der Rechtseinräumung ausgenommen sind insbesondere die Rechte zur Bearbeitung, Änderung, Ergänzung und fremdsprachigen Synchronisation, sofern sie nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart und gesondert abgegolten werden.

9.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Firmennamen und/oder Firmenzeichen von FIELD OF VIEW . MEDIA als Copyrightvermerk bei seinen sämtlichen Verwertungen zu zeigen. FIELD OF VIEW . MEDIA hat unabhängig von dem Umfang der übertragenen Nutzungsrechte in jedem Fall das Recht, das Filmwerk anlässlich von Wettbewerben und Festivals sowie für die Eigenwerbung vorzuführen und/oder vorführen zu lassen. Der Auftraggeber räumt FIELD OF VIEW . MEDIA hierzu die erforderlichen Rechte an etwaig von ihm zur Herstellung geleisteten Beiträgen (Konzept, Drehbuch, Film- und/ oder Tonmaterial, usw.) ein.

10. Eigentumsvorbehalt

Das gelieferte Werk bleibt bis zur vollen Bezahlung der Vergütung Eigentum der FIELD OF VIEW . MEDIA. Der Auftraggeber erhält nur Eigentum an dem Bild-/ Tonträger, welcher das vertragsgegenständliche Filmwerk beinhaltet. An anderen Bild-/ Tonträgern der FIELD OF VIEW . MEDIA, wie insbesondere am Filmmaterial der Dreharbeiten erhält der Auftraggeber kein Eigentum. FIELD OF VIEW . MEDIA ist nicht zur Übertragung des Eigentums an diesen Bild-/ Tonträgern verpflichtet, kann diese aber von der Zahlung einer weiteren (Lizenz-) Gebühr abhängig machen.

11. Gewährleistung

11.1 Die Gewährleistung für Mängel ist ausgeschlossen, wenn diese Mängel durch den Auftraggeber selbst herbeigeführt wurden, z.B. durch von ihm gestaltete Anteile an Konzept oder Drehbuch oder andere Formen der Mitwirkung wie z.B. schauspielerische Leistungen, Auswahl und Bereitstellung von Drehorten, usw. Ebenso ist die Gewährleistung für Mängel ausgeschlossen, die von Dritten wie insb. den an der Produktion beteiligten und vom Auftraggeber selbst angestellten oder beauftragten Dritten verursacht werden, ohne dass FIELD OF VIEW . MEDIA gleichzeitig eine ihr obliegende ausdrücklich vereinbarte Aufsichtspflicht über diese Dritten verletzte. FIELD OF VIEW . MEDIA leistet für Mängel des Werkes ansonsten zunächst nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung Gewähr. Die Anzeige eines Mangels ist nur wirksam, wenn sie schriftlich, per Mail, Fax oder anders in Textform gemäß § 126b BGB erfolgt.

11.2 Sofern FIELD OF VIEW . MEDIA die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigert, die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigert, die Nacherfüllung fehlschlägt oder sie dem Auftraggeber unzumutbar ist, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) und Schadensersatz im Rahmen der Haftungsbeschränkung (siehe Ziffer 12) statt der Leistung verlangen.

11.3 Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

11.4 Sofern FIELD OF VIEW . MEDIA die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, ist der Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

11.5 Ein offensichtlicher Mangel kann nur innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der schriftlichen Bereitstellungsanzeige (vgl. Ziffer 7) gerügt werden. Offensichtlich ist ein Mangel, der einem nicht fachkundigen Auftraggeber ohne nähere Untersuchung der erbrachten Leistungen auffällt.

11.6 Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber nicht.

12. Haftung von FIELD OF VIEW . MEDIA

12.1 Die Haftung für Schäden ist ausgeschlossen, wenn diese Schäden durch den Auftraggeber selbst herbeigeführt wurden, z.B. durch von ihm gestaltete Anteile an Konzept oder Drehbuch oder andere Formen der Mitwirkung wie z.B. schauspielerische Leistungen, Auswahl und Bereitstellung von Drehorten, usw. Ebenso ist die Haftung für Schäden ausgeschlossen, die von Dritten wie insb. den an der Produktion beteiligten und vom Auftraggeber selbst angestellten oder beauftragten Dritten verursacht werden, ohne dass der FIELD OF VIEW . MEDIA gleichzeitig eine ihm obliegende ausdrücklich vereinbarte Aufsichtspflicht über diese Dritten verletzte. Das Gleiche gilt für Mängel oder Schäden, die bei den Dreharbeiten oder durch das Werk am restlichen Vermögen des Auftraggebers herbeigeführt werden.

12.2 FIELD OF VIEW . MEDIA haftet im Rahmen dieses Vertrages dem Grunde nach nur für Schäden des Auftraggebers, (1) die FIELD OF VIEW . MEDIA oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben, (2) die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von FIELD OF VIEW . MEDIA oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht oder (3) die durch Verletzung einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht), entstanden sind.

12.3 FIELD OF VIEW . MEDIA haftet in den Fällen der Ziffer 12.2 (1) und (2) der Höhe nach unbegrenzt. Im Übrigen wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

12.4 In anderen als den in Ziffer 12.2 genannten Fällen ist die Haftung von FIELD OF VIEW . MEDIA – unabhängig vom Rechtsgrund – ausgeschlossen. FIELD OF VIEW . MEDIA haftet insbesondere nicht für Schäden, die dem Auftraggeber aufgrund eines Vertragsschlusses mit einem Dritten entstehen, da hierfür ausschließlich der jeweilige Vertragspartner des Auftraggebers in Frage kommt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet FIELD OF VIEW . MEDIA überhaupt nicht.

12.5 Bei Außenaufnahmen trägt der Auftraggeber das Risiko wetterbedingter Änderungen (vgl. hierzu Ziffer 3.3). Eine Haftung von FIELD OF VIEW . MEDIA auch für Betriebsstörungen oder Störungen/ Unterbrechungen einer etwaig zu filmenden Veranstaltung des Auftraggebers ist ausgeschlossen, wenn Aufnahmen auf Veranlassung des Auftraggebers in dessen Betrieb oder Werk oder in fremden Betrieben oder Werken oder auf dessen Veranstaltung durchgeführt werden.

12.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen finden entsprechende Anwendung für alle Organe, Gesellschafter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen von FIELD OF VIEW . MEDIA (sofern eine persönliche Haftung besteht). Die Ziffern 11.5 und 11.6 gelten auch für die Haftung von FIELD OF VIEW . MEDIA.

13. Eingebrachte Gegenstände und Material

FIELD OF VIEW . MEDIA haftet nicht für Gegenstände, die der Auftraggeber zu den Arbeiten eingebracht hat, es sei denn, diese wurden schriftlich angefordert. Gelangen Gegenstände oder Material (insbesondere Requisiten, digitale Inhalte, usw.) in den Besitz von FIELD OF VIEW . MEDIA, so steht FIELD OF VIEW . MEDIA hieran ein Unternehmerpfandrecht gemäß § 647 BGB zu.

14. Kommunikation

Die Parteien beabsichtigen, ihre Kommunikation möglichst umfassend zu dokumentieren: Über Gespräche/ Beratungen soll FIELD OF VIEW . MEDIA zeitnah Protokolle mit kurzen Zusammenfassungen anfertigen, die er dem Auftraggeber per Mail zusendet. Diese Protokolle kann FIELD OF VIEW . MEDIA in Form von Stichpunkten, eingescannten Notizen oder Video-/ Audio-Aufnahmen verfassen. Der Auftraggeber kommuniziert Entscheidungen nach Möglichkeit ebenfalls per Mail. (Fern-)mündlich erklärte Entscheidungen des Auftraggebers soll FIELD OF VIEW . MEDIA per Mail bestätigen. Um eine zügige Arbeit von FIELD OF VIEW . MEDIA zu gewährleisten, beabsichtigt der Auftraggeber, täglich (nur an Werktagen) seine Mails abzurufen und innerhalb von 24 Stunden jedenfalls mit einer selbst gesetzten Frist, in der er die aufgeworfenen Fragen bearbeitet haben will, zu beantworten. Der Auftraggeber beabsichtigt weiter, von FIELD OF VIEW . MEDIA per Mail angeforderte Lese- und/ oder Empfangsbestätigungen innerhalb von 24 Stunden zu beantworten. Auf die Ziffern 15 und 17 wird hingewiesen.

15. Leistungsverweigerungsrecht des Produzenten

FIELD OF VIEW . MEDIA ist berechtigt, die Aufnahme oder Fortsetzung seiner Tätigkeiten zu verweigern, wenn er gemäß Ziffer 3 eine Vorschuss- oder eine Abschlagszahlung verlangt hat, nach Teilabnahme eine Teilrechnung gestellt hat, oder eine Antwort oder eine Lese-/ Empfangsbestätigung des Auftraggebers gemäß Ziffer 14 aussteht bis die jeweilige Leistung des Auftraggebers voll erbracht ist.

16. Verschwiegenheit

16.1 FIELD OF VIEW . MEDIA verpflichtet sich, Informationen über den Auftraggeber, mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen, eine etwaig eingesetzte Agentur und deren Auftraggeber, über Geschäftstätigkeiten, Unternehmensstrategie, entsprechende Informationen über die mit dem Auftraggeber verbundenen Unternehmen, insbesondere den Inhalt dieser und anderer Produktion(en), technische Umsetzung sowie deren etwaig bestehende Marketingstrategie, die persönlichen Verhältnisse der Mitwirkenden des Auftraggebers, alle geschäftlichen, betrieblichen, organisatorischen und technischen Kenntnisse, Vorgänge und Informationen, die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit für den Auftraggeber zur Kenntnis gelangen, strengste Geheimhaltung zu wahren. Diese Pflicht erstreckt sich auch auf Angelegenheiten anderer Gesellschaften, mit denen der Auftraggeber wirtschaftlich oder organisatorisch verbunden ist. Die Geheimhaltung ist sowohl gegenüber Außenstehenden als auch gegenüber anderen Mitarbeitern des Auftraggebers, Teammitgliedern und Darstellern zu wahren.

16.2 Die Geheimhaltungspflicht beginnt spätestens mit der Unterzeichnung dieses Vertrages und gilt auch nach seiner Beendigung zeitlich unbefristet fort und endet nicht mit der Beendigung dieses Vertrages bzw. der diesen Vertrag betreffenden Produktion sondern gilt auch für vertrauliche Informationen, die FIELD OF VIEW . MEDIA bei der Besprechung von Folgeaufträgen erfährt, auch wenn hierüber kein weiterer Vertrag geschlossen wird. FIELD OF VIEW . MEDIA wird diese Geheimhaltungspflicht auch ihren Mitarbeitern und durch sie beauftragte Personen auferlegen.

16.3 Ausgenommen von der Geheimhaltungsverpflichtung sind lediglich die Informationen, die nachweislich im Zeitpunkt der Offenbarung entweder ohne Zutun von FIELD OF VIEW . MEDIA allgemein bekannt geworden sind, bereits vor Offenlegung durch den Auftraggeber oder eines Dritten im Besitz von FIELD OF VIEW . MEDIA waren, der FIELD OF VIEW . MEDIA von Dritten rechtmäßig übermittelt wurden, unabhängig von der Offenlegung und vor dieser durch FIELD OF VIEW . MEDIA erstellt wurden, oder weitergegeben werden müssen, um Rechtsvorschriften oder bestandskräftige behördliche Vorgänge einzuhalten.

17. Haftung und Vertragsstrafen des Auftraggebers

17.1 Der Auftraggeber ist FIELD OF VIEW . MEDIA nach den gesetzlichen Vorschriften zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er vertragliche Pflichten verletzt. Dies gilt insbesondere für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke von FIELD OF VIEW . MEDIA vor vollständiger Bezahlung der Vergütung (vgl. Ziffer 3) oder trotz nicht vereinbarter Einräumung eines Verwertungsrechts

Dieses Verbot gilt auch für Vertreter oder Erfüllungsgehilfen wie z.B. Rechtsanwälte des Auftraggebers.

17.2 Unbeschadet der aufschiebenden Bedingtheit der Übertragung der Rechte nach Ziffer 9.2 hat sich der Auftraggeber bei allen seinen Verwertungsmaßnahmen als rechtlich verantwortlich zu bezeichnen. Soweit Dritte dennoch Ansprüche wegen der Verletzung von Rechten nicht gegen den Auftraggeber, sondern gegen FIELD OF VIEW . MEDIA geltend machen, oder Dritte bei eigenen Verwertungen von FIELD OF VIEW . MEDIA gemäß Ziffer 9.5 Ansprüche wegen der Verletzung von Rechten gegen FIELD OF VIEW . MEDIA geltend machen, stellt der Auftraggeber FIELD OF VIEW . MEDIA insoweit frei. Dies bedeutet insbesondere, dass der Auftraggeber in einem solchen Falle FIELD OF VIEW . MEDIA Vorschuss auf die entstehenden Kosten einer erforderlichen Rechtsverteidigung leistet, einschließlich auch eigener Auslagen und einer entsprechenden angemessenen Vergütung für den eigenen Arbeitsaufwand, den FIELD OF VIEW . MEDIA in der konkreten Situation für erforderlich halten darf.

18. Versicherungen

Wenn der Auftraggeber den Abschluss einer oder mehrerer bestimmter Versicherungen, wie insbesondere Wetterrisiko, Verlust des Filmmaterials usw. verlangt, so hat er die dadurch entstehenden Kosten zu tragen.

19. Aufrechnung, Zurückbehaltung

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von FIELD OF VIEW . MEDIA anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

20. Schlussbestimmungen

20.1 Sind oder werden einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB unwirksam, so bleibt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Ungültige Bestimmungen sind einvernehmlich durch solche zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der Interessenlage beider Parteien den gewünschten wirtschaftlichen Zweck zu erreichen geeignet sind. Entsprechendes gilt für Vertragslücken.

20.2 Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen.